Um Konsequenzen aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes für Hausbesitzer ging es beim Informationsabend der Ehinger CDU im „Schwert“. Wer jetzt seine Heizung austauschen lässt, muss mit der neuen Anlage zehn Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das schreibt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes vor, dessen Konsequenzen für die Hausbesitzer am Montagabend im Gasthof „Schwert“ Thema einer Informationsveranstaltung des CDU-Stadtverbands waren. Inzwischen sei die Erkenntnis gereift, sagte Gemeinderat Anton Guggemos, dass fossile Energien zu schade zum Verbrennen seien.
Schwert - Während der Ehinger Fachingenieur Rüdiger Sonnenstädt bei der Frage der Wärmeerzeugung mit Blick auf jetzt schon deutliche Preisunterschiede für Heizen mit erneuerbaren Energien wie Holzhackschnitzel und Holzpellets warb und die Chancen von Wärmepumpen und Geothermie aufgezeigte, konzentrier sich Energieberater Peter Schuster-Hess aus Kirchen auf das Thema Dämmen. Seine Botschaft: Eine intakte thermische Hülle sei wichtig und oft lasse sich schon mit relativ kleinen Maßnahmen eine beachtliche Energieeinsparung erreichen. Als Beispiel dafür nannte Schuster-Hess die nachträgliche Dämmung von zwischenwänden im Keller im Übergang vom beheizten zum unbeheizten Bereich. Die preiswerte und umweltfreundlichste Energie ist aber die, die nicht verbraucht wird.
Konkrete Handlungsempfehlungen für die über 30 Interessierten hatte auch Roland Mäckle von der regionalen Energieagentur in Ulm nicht parat – dafür müsse zuvor jedes Haus individuell untersucht werden. Ihm gelang es aber aufzuzeigen, dass es für die zentrale Forderung des Landesgesetzes, das seit 1. Januar 2010 auch für Bauten im Bestand gilt, eine ganze Palette an Möglichkeiten gibt, den notwendigen Anteil von zehn Prozent erneuerbarer Energien nachzuweisen.
Wer auch bei der neuen Heizung bei Öl oder Gas als Brennstoff bleiben will, kann eine thermische Solaranlage auf Dach setzen: Mit 0,04 Quadratmeter Kollektorfläche je Quadratmeter Wohnfläche gilt die Pflicht als erfüllt. Die erforderlichen Investitionskosten schätzt Mäckle auf 4.000 bis 6.000 Euro. Alternativ dazu kann der Nachweis auch über die Wahl des Brennstoffs geschehen : Der muss dann zu mindestens zehn Prozent aus Bioöl oder Biogas bestehen und vom Lieferanten/Hersteller auch so bestätigt werden.
Am weitesten in Richtung erneuerbare Energien führt ein Wechsel zu Scheitholzheizung oder Pelletkessel; möglich ist auch eine Umstieg auf Wärmepumpen. Die Sind aber nach Angaben Mäckles wegen der geringeren Vorlauftemperatur nur für Gebäude zu empfehlen, in denen mit Fußboden- oder Wandheizung große Flächen zur Verfügung stehen.
Es gibt aber auch Alternativen, sagte Mäckle: Wer sein Haus besonders gut dämmt oder wer Wärme aus einer Heizungsanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung oder aus einem Wärmenetz bezieht, erfüllt die Anforderungen des EWärmeG ebenfalls . Und auch die Photovoltaik kann ein „Hintertürchen“ sein, wie Mäckle sagte: wenn nämlich auf dem Dach des Hauses schon eine Photovoltaikanlage installiert und deshalb daneben kein Platz mehr für eine solarthermische Anlage ist, gelten die Anforderungen des Gesetzes als „ersatzweise erfüllt“.
Kostenfreie Erstberatung:
Die regionale Energieagentur bietet seit diesem Jahr im Rathaus in Ehingen regelmäßige eine kostenfreie Erstberatung an. Die ersten Termine im April und Mai waren ausgebucht, die nächsten Termine sind am 13. Juli, 14. September und 12. Oktober. Anmeldungen dafür sind möglich beim Bauamt der Stadt über Wolfgang Liedel, (07391) 503-169. Weitere Informationen unter (0731) 173-271.
Mehr Infos unter www.regionale-energieagentur-ulm.de